Tomeki

Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration

Abgenöthigte in jure & facto wolbegründete Remonstration

dass dem Herrn Hertzogen von Sachsen Engern und Westphalen die Stadt Lübeck nicht nur das Städtlein sondern auch die Vogtey und gantze Herrschafft Möllen ... zu restituirn schuldig ... sey ... .

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Publish Date

1670

Publisher

gedruckt durch Nicolaum Nissen

Language

ger

Pages

99