Das Gesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten, BGB1. 292, Angestelltengesetz, mit einem Anh., enthaltend das "Dienstnehmerhaftpflichtgesetz", einen Ausz. aus dem Mutterschutzgesetz" u. das" Urlaubsgesetz", erl. durch Anmerkungen u. durch eine Übersicht über die Rechtsprechung sowie mit einem Sachreg. versehen